Rechte der Mitglieder

Grundsätzlich unterscheiden sich die Rechte der Bündnismitglieder aufgrund von 3 Arten der Mitgliedschaft.

 

  1. Bündnismitglied

Die Bündnismitglieder tragen das Bündnis und sind die Basis für die Bündnisarbeit.

Bündnismitglieder können Vorschläge, Anregungen und Ideen für die Arbeit des Bündnisses und seiner Arbeitsgruppen einbringen.

Bündnismitglieder können in die Koordinierungsgruppe (K-Gruppe) oder in Arbeitsgruppen (AGs) eingeladen werden.

Bündnismitglieder können auf der Internetseite des Bündnisses ein Projekt eingeben und sich an Umfragen durch die K-Gruppe, die AGs oder die Geschäftsstelle des Bündnisses beteiligen. Jede Veröffentlichung muss zuerst durch die Geschäftsstelle freigeschaltet werden.

Bündnismitglieder erhalten die Empfehlungen, die von der K-Gruppe an sie weitergeleitet werden, zur Diskussion, Beratung und Beschlussfassung. Bei der Beschlussfassung haben die Bündnismitglieder die Möglichkeit, eine Empfehlung anzunehmen oder abzulehnen. Die Voten der Bündnismitglieder werden mit einfacher Mehrheit der sich an der jeweiligen Abstimmung beteiligenden Bündnismitglieder gefasst. Dabei hat jedes Bündnismitglied eine Stimme, eine Stimmenübertragung auf andere Bündnismitglieder ist ausgeschlossen. Sollten sich die Bündnismitglieder bei ihrer Beschlussfassung mehrheitlich gegen die Empfehlung der K-Gruppe aussprechen, wird dieses Ergebnis in der K-Gruppe – unter Einbeziehung der ggf. von Bündnismitgliedern übermittelten Vorschläge – aufgegriffen und eine erneute Diskussion über das jeweilige Thema geführt.

Grundsätzlich arbeiten alle Bündnismitglieder an dem Ziel, Zustimmungsfähigkeit für alle Beteiligten zu erreichen.

Die Beteiligungsprozesse werden überwiegend in digitaler Form zu organisieren sein.

 

  1. Mitglied der Koordinierungsgruppe („K-Gruppe“)

Die Gründungsmitglieder bilden aus ihrer Mitte heraus die K-Gruppe. Alle K-Gruppen-Mitglieder haben die gleichen Rechte. Die K-Gruppe kann mit Zustimmung der Gründungsmitglieder neue Mitglieder in die K-Gruppe berufen. Dies können ausschließlich landesweit tätige Organisationen sein.

Die K-Gruppe:

  • organisiert den Kommunikationsaustausch

  • identifiziert und benennt AG-Themen

  • legt fest, welche Mitglieder in den Kerngruppen der AGs mitarbeiten

  • legt fest, wer die Leitung der AGs übernimmt

  • übermittelt Arbeitsaufträge an AGs

  • spricht für die AGs Empfehlungen dazu aus, in welchem Zeitraum die AGs ihren jeweiligen Arbeitsauftrag erfüllt haben sollten und in welchen Zeiträumen die AGs Zwischenergebnisse vorlegen sollten

  • gibt Bewertungen über Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen ab und zeigt Wege für die Umsetzung auf

  • berät über Inhalte, Verfahren und Aktivitäten des Bündnisses und erarbeitet Vorschläge

Beschlüsse bzw. Empfehlungen der K-Gruppe werden einvernehmlich herbeigeführt.

 

  1. Mitglied der Arbeitsgruppen (AGs)

Für die AGs werden sogenannte AG-Kerngruppen gebildet. Welche Bündnismitglieder in den AG-Kerngruppen mitwirken und wer die Leitung einer Arbeitsgruppe übernimmt, wird in der K-Gruppe festgelegt; Bündnismitglieder werden hierüber vorab informiert und haben die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

In der Kerngruppe arbeiten Vertreter*innen landesweit tätiger Organisationen mit; diese können jedoch einzelne Träger aus ihrer Mitgliedschaft als Vertretung entsenden. Sollten weitere Teilnehmer*innen in die Kerngruppe der AG eingeladen werden, können Ausnahmen von dieser Regel durch Beschluss der K-Gruppe zugelassen werden.

Die AGs können eigenständig weitere Mitglieder zur Mitarbeit in die AGs einladen. Dies können Vertreter*innen aus landesweit tätigen Organisationen und Vertreter*innen aus den Vor-Ort-Ebenen sein, z.B. Kommunen, Organisationen, Nachbarschaften, Vereine, Initiativen und Nachbarschafts-Projekte.

Es können auch Expert*innen hinzugezogen werden, die nicht Bündnismitglieder sind.

Titel, Ziel- und Fragestellungen für die AGs werden in der K-Gruppe abgestimmt.

AGs arbeiten autonom.

Die Arbeitsergebnisse der AGs werden als Empfehlungen formuliert und im ersten Schritt an die K-Gruppe übergeben, die eine Bewertung abgibt und einen Weg für die Umsetzung aufzeigt. Anschließend erhalten die Bündnismitglieder die Empfehlungen zur Diskussion, Beratung und Beschlussfassung. Diese Prozesse werden überwiegend in digitaler Form zu organisieren sein.

AGs erhalten von der Geschäftsstelle für ihre Arbeit geeignete digitale Tools (z.B. Internetseite, Adressen), über die die Bündnismitglieder in Kommunikation mit den AGs treten können.