In der niedersächsischen Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) haben sich die sechs Spitzenverbände zusammengeschlossen: Die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk, die Jüdische Wohlfahrt und der Paritätische. Zu ihren Angeboten gehören Krankenhäuser und Altenheime, Kindergärten oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Beratungsstellen bieten unter anderem Hilfen für Frauen und Familien, Arbeitslose, Migranten, Suchtkranke, Straffällige oder Menschen ohne Wohnung. Hinzu kommen Hunderte von Selbsthilfegruppen und Besuchsdiensten.

Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts reichen die Wurzeln der heutigen Wohlfahrtsverbände: Damals schlossen sich Menschen aus Kirchen und humanistischen Bewegungen, der Bürgerschaft oder dem Arbeitermilieu zusammen, um notleidenden Mitmenschen zu helfen. Es entstanden Hospitäler, Suppenküchen, Nähstuben oder Stadtranderholung für Kinder.
So unterschiedlich die Ursprünge auch sind: Allen Wohlfahrtsverbänden gemeinsam ist das Ziel, sozial Benachteiligten zu helfen und einen Beitrag für eine menschenfreundliche und gerechte Gesellschaft zu leisten. Ihr Anliegen, soziale Sicherheit als Grundvoraussetzung für demokratische Teilhabe zu erstreiten, führte zu der im Grundgesetz verankerten Verknüpfung von Demokratie und Sozialstaat.

Die Wohlfahrtsverbände verstehen sich als Anwalt und Sprachrohr benachteiligter Menschen gegenüber Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.
Ihre besondere Stärke liegt in der Mischung von professioneller Kompetenz der ca. 230 000 hauptberuflichen Mitarbeiter*innen und dem Einsatz von über 500 000 ehrenamtlich Tätigen in mehr als 6 000 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen in Niedersachsen.

Die Tätigkeit der Freien Wohlfahrtspflege richtet sich nach dem sog. Subsidiaritätsprinzip. Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet insbesondere, dass die Dienste der Freien Wohlfahrtspflege allen Menschen offenstehen – die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind aber durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Motive geprägt. Die Menschen mit Unterstützungsbedarf können so selbst entscheiden, vor welchem weltanschaulich-religiösen Hintergrund sie Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Dieses sog. „Wunsch- und Wahlrecht“ ist ein wichtiges Ziel des Subsidiaritätsprinzips in der Sozialwirtschaft. Es hat seine Wurzeln in den Grundwerten unserer Verfassung: Die Achtung der Würde des Menschen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Freiheit des Bekenntnisses.
Was verstehen Sie unter guter Nachbarschaft?
Eine gute Nachbarschaft sollte geprägt sein von nachbarschaftlicher Hilfe, Verständnis, gegenseitiger Unterstützung und einem ausgeprägten Miteinander aller in der Nachbarschaft lebenden Menschen. Gesellschaftliche Herausforderungen und Veränderungen sollten in einer guten Nachbarschaft gemeinsam angegangen und aufgefangen werden
Was erwarten Sie von dem Bündnis?
Unsere Erwartungen an das Bündnis sind vielfältig. Es soll dazu beitragen, gute Nachbarschaften landesweit zu unterstützen, die Kompetenzen der verschiedenen involvierten Partner zu bündeln und auch gezielt einzusetzen. Ziel sollte sein, gemeinsam Lösungen für Zukunftsfragen der unterschiedlich ausgeprägten Nachbarschaften in ganz Niedersachsen zu finden, egal ob ländlich oder städtisch geprägt. Bspw. können bei Fragen zu den Herausforderungen des Demografischen Wandels nur gemeinsam Antworten gefunden werden. Am Ende sollten „Gelingensfaktoren“ definiert werden, die beantworten, was es braucht, damit ein gutes Miteinander und eine funktionierende Unterstützung in Nachbarschaften auch gelingen kann.
Was wollen Sie zu dem Bündnis beitragen?
Wir als LAG FW wollen mit dem Bündnis das Thema „Gute Nachbarschaft“ flächendeckend in ganz Niedersachsen unterstützen und voranbringen. Unsere Ansprechpartner setzen sich überall vor Ort dafür ein, gute Nachbarschaften gemeinsam zu gestalten
Logo LAG FW
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (Gründungsmitglied)
Grupenstraße 4
30159 Hannover